Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Reiseteilnehmer und Veranstalter. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.
ANMELDUNGMit der Buchungsanfrage geben Sie Ihr bindendes Angebot an Aventuras México Profundo zum Abschluß eines Reisevertrages ab. Dieser kommt zustande mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch Aventuras México Profundo, die keiner bestimmten Form bedarf und die Sie unverzüglich erhalten. Mit Ihrer Anmeldung gelten diese hier angeführten Buchungs- und Reisebedingungen von Ihnen als anerkannt. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für beide verbindlich, wenn auf die Änderung in der Buchungsbestätigung hingewiesen wurde und Sie nicht innerhalb 10 Tagen widersprechen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle darin mit aufgeführten Teilnehmer in deren Namen. Wenn der Anmelder auch im Namen anderer Personen bucht, haftet er auch für deren Reisepreis und ggf. Rücktrittsgebühren, soweit in der Reiseanmeldung/Reisebestätigung nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Sie erhalten eine definitive Buchungsrückbestätigung, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde, spätestens jedoch zu 8 Wochen vor Reisebeginn.
REISEVERTRAGGrundlage des Reisevertrags sind ausschließlich Angaben, Beschreibungen und Bedingungen, die auf unserem Internetportal www.mexicoprofundo.com.mx veröffentlicht sind, sowie die Reisebestätigung von Aventuras México Profundo.
ZAHLUNGSobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, spätestens jedoch 8 Wochen vor Reisebeginn, erhalten Sie Ihre definitve Buchungsrückbestätigung und zu diesem Zeitpunkt ist eine Anzahlung von 50% des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt unaufgefordert zur Zahlung fällig. Die Reiseunterlagen werden Ihnen unverzüglich nach Eingang Ihrer Restzahlung zugeschickt.
Erfolgt die Reiseanmeldung kurzfristig, d.h. ab 22 Tagen vor Reiseantritt, so wird mit dem Abschluß des Reisevertrages der gesamte Reisepreis sofort in einem Betrag fällig. Sollte bis 14 Tage vor Reiseantritt die Bezahlung nicht vollständig erfolgt sein, kann Aventuras México Profundo nach zuvor erfolgter Mahnung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden dieselben Rücktrittsgebühren fällig, wie bei einem Rücktritt durch Sie.
Üblicherweise werden von uns keine Zahlungserinnerungen für die Restzahlung versandt, bitte überweisen Sie daher den Restzahlungsbetrag unaufgefordert. Rücktritts- Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind nach Erhalt der definitivenBuchungsrückbestätigung fällig.
LEISTUNGENDer Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Internetportal und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in diesen Veröffentlichungen enthaltenen Angaben sind fürAventuras México Profundo bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der veröffentlichten Angaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGENÄnderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Aventuras México Profundo verpflichtet sich, Ihnen diese Leistungsabänderungen unverzüglich bekanntzugeben, soweit dies möglich ist und die Abweichung nicht lediglich geringfügig und Ihnen auch ohne gesonderte Kenntnisnahme zumutbar ist. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Reisepreisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen-, Sicherheits- oder Hafengebühren sowie bei Wechselkursänderungen, entsprechend ihren konkreten Auswirkungen pro Person bzw. pro Sitzplatz bzw. pro Mietobjekt zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Soweit eine Reisepreisänderung erfolgt, werden die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises sind die Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche anzubieten. Die Rechte sind unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.
NICHT- INANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGENNehmen Sie eine Reiseleistung nicht in Anspruch, verzichten auf eine vermittelte Leistung oder brechen die Reise vorzeitig ab, haben Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung. Aventuras México Profundo wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine völlig unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung die entspechenden Bestimmungen der Leistungsträger oder gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Aventuras México Profundo darf 20% des von den Leistungsträgern vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einbehalten. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesen Fällen nicht.
RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN UND UMBUCHUNGSie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung bei Aventuras México Profundo. Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Für den Fall, dass Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder die Reise nicht antreten, werden wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Rücktrittspauschale, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise pro Reiseteilnehmer fordern müssen, lautet wie folgt:
In jedem Fall ist Aventuras México Profundo berechtigt, Kosten für die Stornierung wie Fax, Telefon etc. zusätzlich zu berechnen. Treten Sie vor der Buchungsbestätigung von Ihrer Reiseanmeldung zurück und hat Aventuras México Profundo die Reise bei den Leistungsträgern bereits eingebucht, so gelten die oben beschriebenen Stornogebühren wie für den Rücktritt vom Reisevertrag. Nach Buchungsbestätigung werden auf Ihren Wunsch Umbuchungen vorgenommen, und zwar auf eine andere Reise, einen anderen Termin oder eine andere Unterkunft bis zum 32. Tag vor Reiseantritt. Hierfür werden eine Umbuchungsgebühr von $ 50,- USD pro Person sowie zusätzliche Auslagen für evtl. erforderliche Fax- und/oder Telefongebühren berechnet. Kurzfristige Umbuchungen (ab 31. Tag vor Reiseantritt), also eine auf Ihren Wunsch inhaltliche Veränderung des von Aventuras México Profundo bestätigten Reisevertrages, geben Aventuras México Profundo das Recht, die Änderung als Rücktritt mit den oben pauschalierten Entschädigungsansprüchen mit anschließender Neuanmeldung entsprechend geltend zu machen. Sämtliche Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Bis Reisebeginn können Sie verlangen, daß statt Ihrer ein Dritter an der Reise teilnimmt und in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Aventuras México Profundo kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Aventuras México Profundo gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Bei berechtigtem Widerspruch seitensAventuras México Profundo sind, falls Sie nicht unverzüglich vor Reisebeginn erklären, daß Sie die Reise antreten, die üblichen Rücktrittsgebühren zu zahlen. Namensänderungen nach der Buchung sind unverzüglich mitzuteilen. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnet Aventuras México Profundo eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von $ 50,- USD pro Person.
RÜCKTRITT DES REISEVERANSTALTERSBis 8 Wochen vor Reiseantritt kann der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich hiervon in Kenntnis setzen. Aventuras México Profundo haftet nicht für Stornogebühren für Vor–/Nachprogramme, die bei anderen Leistungsträgern/Veranstaltern gebucht worden sind, ebenso besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für in Eigenregie gebuchte Fremdleistungen wie Flug- oder Bahntickets, Visa, Impfungen, Ausrüstungsmaterialien, etc. Erhalten wir vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, sind wir berechtigt, vom Reisevertrag unverzüglich zurückzutreten. Ergänzend gelten die Vereinbarungen Rücktritt durch den Reisenden und Umbuchung. Nach Antritt der Reise kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis.
HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERSAventuras México Profundo haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller Reiseleistungen, die ordnungsgemäße Erbringung der Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Zielortes sowie für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person nach den am Ort der Leistungserbringung geltenden Vorschriften.
GEWÄHRLEISTUNGWird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Reiseleitung, oder direkt an Aventuras México Profundo. Aventuras México Profundo kann auch Abhilfe schaffen in der Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung. Aventuras México Profundo kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, sofern Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGWir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen und die in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt insbesondere auch für die im Reiseverlauf der einzelnen Touren als Optional oder Fakultativ kenntlich gemachten Zusatzprogramme. Wenn der Reiseveranstalter mit den Reiseunterlagen den Namen des Reiseleiters veröffentlicht, so muss diese Einteilung stets unverbindlich bleiben, sie wird nicht Bestandteil des Reisevertrags. Der Reiseveranstalter muss sich Änderungen, auch kurzfristig, vorbehalten. Eine Änderung in der Reiseleitung gilt nicht als Grund für die kostenlose Aufhebung des Reisevertrags.
MITWIRKUNGSPFLICHT DES REISENDENDer Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen Aventuras México Profundo anzuerkennen. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so sind die Beanstandungen jeweils dem Leistungsträger vor Ort und/oder Aventuras México Profundo mitzuteilen. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
VERMITTLUNGSBEDINGUNGENSoweit Aventuras México Profundo Vermittlungsleistungen erbringt, handelt er grundsätzlich im Auftrag des jeweiligen Unternehmens, auch wenn die Rechnungsstellung im eigenen Namen erfolgt. Für das Unternehmen vereinnahmte Gelder werden daher grundsätzlich nur mit Zustimmung des jeweiligen Unternehmens zurückbezahlt.
Aventuras México Profundo haftet nicht für unsorgfältige und mangelhafte Erbringung der vermittelten Reiseleistungen des Veranstalters. Für Rücktritt, Stornierung oder für Umbuchungen durch den Kunden vor Reisebeginn gelten die jeweiligen Bestimmungen des Veranstalters. Aventuras México Profundo wird sich jedoch im Falle des Rücktritts oder bei Mängeln der Reise beim jeweiligen Reiseveranstalter um die Erstattung des Reisepreises, ggf. anteilig, bemühen.
GEPÄCKVERLUST UND GEPÄCKVERSPÄTUNGSchäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHENAnsprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Aventuras México Profundo erfolgen. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen (s. Gepäckverlust und Gepäckverspätung). Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
VERJÄHRUNGAnsprüche des Kunden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Alle übrigen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDEWird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnungen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten fallen dem Reiseteilnehmer zur Last.
PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTENDer Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihnen in Bezug auf die Impfbestimmungen nur Hinweise geben dürfen, dass Sie sich außerdem rechtzeitig von Ihrem Arzt beraten lassen, auch in Hinsicht etwaiger Impfunverträglichkeiten.
VERSICHERUNGENUnser im Internet vorgestellten Touren verfügen über keine bereits im Reisepreis enthaltenen Reiseversicherungsleistungen. Ausdrücklich empfehlen wir daher, eine Reiserücktrittskosten und eine Reiseschutzversicherung (Gepäck-, Auslandskranken- und Soforthilfe-Versicherung) optional abzuschließen. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung kann optional hinzu gebucht werden. Gegen einen geringen Mehrpreis kann auch eine Reiseabbruch-Versicherung hinzu gebucht werden, die u.a. den anteiligen Reisepreis im Falle eines Reiseabbruchs nach Reisebeginn erstattet.
UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGENDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Reisebedingungen hat keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen und hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Zusätzliche Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Aventuras México Profundo.
ALLGEMEINESAlle Angaben entsprechen dem Stand der Veröffentlichung (Oktober 2011). Die angebotenen Preise sind für Reiseanfänge bis 31.12.2012 gültig. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
GERICHTSSTANDDer Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand für Reisen von Aventuras México Profundo ist La Paz, Südliches Niederkalifornien, Mexiko. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.